Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Rügamer & Steiner Consulting GmbH, Grabenstraße 5, 40213 Düsseldorf
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Rügamer & Steiner Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Rügamer & Steiner Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Rügamer & Steiner Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Rügamer & Steiner Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Rügamer & Steiner Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) Rügamer & Steiner Consulting GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Webshopanbieter in den Bereichen des Online- und Performancemarketings und der Display-Werbung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Rügamer & Steiner Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen- und Grenzen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Rügamer & Steiner Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Rügamer & Steiner Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Rügamer & Steiner Consulting GmbH unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Der Kunde ist für sämtliche Angebote des Webshops selbst verantwortlich. Insbesondere im Hinblick CBD-bezogene Angebote des Webshops empfiehlt Rügamer & Steiner Consulting GmbH die separate Prüfung durch einen Rechtsbeistand.
(5) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook/Instagram jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Rügamer & Steiner Consulting GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Rügamer & Steiner Consulting GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(6) In Bezug auf die von Rügamer & Steiner Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Rügamer & Steiner Consulting GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(8) Die vereinbarte Vergütung von Rügamer & Steiner Consulting GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden bei Drittanbietern in der im Angebot ausgewiesenen Höhe. Etwaige darüber hinaus anfallende Werbekosten trägt ausschließlich der Kunde. Diese werden von Rügamer & Steiner Consulting GmbH entsprechend nachberechnet. Sind etwaige Werbekosten nicht im Angebot ausgewiesen, sind diese nicht von der Rügamer & Steiner Consulting GmbH zustehenden Vergütung beinhaltet.
(9) Rügamer & Steiner Consulting GmbH garantiert nicht das Erreichen bestimmter Konversionsziele oder Umsatzgrenzen.
(10) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung gilt: Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von Rügamer & Steiner Consulting GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an Rügamer & Steiner Consulting GmbH zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
(11) Der Kunde ist nicht berechtigt, von Rügamer & Steiner Consulting GmbH erstellte Inhalte (zB Webseiten, Landeseiten, Werbeanzeigen) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.
(12) Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist berechtigt mit aktuellen Firmenlogos des Kunden und dessen Unternehmenskennzeichen/Unternehmensbezeichnung im Internet, in den sozialen Medien und in Printbroschüren zu Referenzzwecken zu werben.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Rügamer & Steiner Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Rügamer & Steiner Consulting GmbH nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Rügamer & Steiner Consulting GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Rügamer & Steiner Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Rügamer & Steiner Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist anders lautend.
(3) Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug möglich. Die Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem Kunden zu beauftragen. Der Kunde ermächtigt die Rügamer & Steiner Consulting GmbH insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den Kunden einzugeben. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der Kunde, der Rügamer & Steiner Consulting GmbH unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Vorabinformation kann dem Kunden bis einen Tag vor Lastschrifteinzug übermittelt werden. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der Kunde schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen und ist verpflichtet den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Rügamer & Steiner Consulting GmbH zu überweisen. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Rügamer & Steiner Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Rügamer & Steiner Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Rügamer & Steiner Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Rügamer & Steiner Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Rügamer & Steiner Consulting GmbH in Verzug, ist Rügamer & Steiner Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Rügamer & Steiner Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Rügamer & Steiner Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Rügamer & Steiner Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Rügamer & Steiner Consulting GmbH unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Rügamer & Steiner Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Rügamer & Steiner Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Rügamer & Steiner Consulting GmbH erstellten Inhalten und Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Rügamer & Steiner Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Rügamer & Steiner Consulting GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) Rügamer & Steiner Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rügamer & Steiner Consulting GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Rügamer & Steiner Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Rügamer & Steiner Consulting GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Rügamer & Steiner Consulting GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Rügamer & Steiner Consulting GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Rügamer & Steiner Consulting GmbH.
(3) Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist der Sitz von Rügamer & Steiner Consulting GmbH.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden im E-Mail-Marketing
(1) Sofern Rügamer & Steiner Consulting GmbH für den Kunden Dienstleistungen im Bereich E-Mail-Marketing erbringt, verpflichtet sich der Kunde, Rügamer & Steiner Consulting GmbH alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
(a) Zugangsdaten: Zugangsdaten zu Shop-System (Shopware, Magento, WooCommerce, JTL o.ä.), bestehendem E-Mail-Tool und Kundendatenbank.
(b) Plugin-Installation: Installation des von Rügamer & Steiner Consulting GmbH benannten E-Mail-Marketing-Plugins (i.d.R. Klaviyo) innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Onboarding-Call.
(c) CI-Materialien: Bereitstellung von Logo, Unternehmensfarben, Schriftarten und ggf. Bildmaterial in digitaler Form.
(d) Ansprechpartner: Benennung eines festen Ansprechpartners mit Freigabekompetenz für E-Mail-Kampagnen und Automationen.
(e) Freigaben: Zeitnahe Freigabe von E-Mail-Kampagnen, Automationen und Design-Templates innerhalb von maximal 48 Stunden nach Vorlage.
(f) Rabattcodes: Bereitstellung von Rabattcodes oder Incentivierungen im Shop-System, sofern für die vereinbarten Pop-Up-Maßnahmen erforderlich.
(2) Der Kunde stellt für die Zusammenarbeit mindestens 6–7 Stunden im ersten Monat (Onboarding) und in der Regel 2–3 Stunden pro Monat ab Monat 2 für Freigaben, Absprachen und Feedback zur Verfügung. In einzelnen Phasen der Zusammenarbeit kann ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein, insbesondere bei der Einführung neuer Maßnahmen, Content-Abstimmungen oder technischen Umstellungen. Rügamer & Steiner Consulting GmbH wird einen solchen Mehrbedarf rechtzeitig und transparent kommunizieren.
(3) Die Mitwirkungspflicht gilt als erfüllt, wenn Rügamer & Steiner Consulting GmbH die Abnahme der zugelieferten Materialien und Zugänge erteilt hat. Rügamer & Steiner Consulting GmbH wird den Kunden unverzüglich informieren, sofern die bereitgestellten Materialien nicht den Anforderungen entsprechen.
(4) Verzögerungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten gehen nicht zu Lasten von Rügamer & Steiner Consulting GmbH. Ein etwaiger Garantiezeitraum gemäß § 15 verlängert sich um den Zeitraum der Verzögerung. Rügamer & Steiner Consulting GmbH ist berechtigt, den Maßnahmenstart zu verschieben, bis die Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt ist. Gleiches gilt für Zeiträume, in denen der Kunde oder dessen benannter Ansprechpartner urlaubsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht erreichbar ist und dadurch Freigaben, Abstimmungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht erbracht werden können. Der Garantiezeitraum verlängert sich in diesen Fällen um die Dauer der Abwesenheit.
§ 15 Sicherheitsgarantie
(1) Sofern im individuellen Kooperationsvertrag eine Sicherheitsgarantie vereinbart wird, garantiert Rügamer & Steiner Consulting GmbH dem Kunden, dass innerhalb eines im Kooperationsvertrag definierten Zeitraums („Garantiemoment“) ein dort festgelegter Mindestumsatz über den Kanal E-Mail-Marketing erreicht wird. Zeitpunkt des Garantiemoments, Höhe des Mindestumsatzes sowie etwaige weitere Zielwerte (z.B. ROAS, KUR) ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
(2) Die Erfolgsmessung erfolgt über das Klaviyo-Dashboard auf Basis des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Klaviyo-Attributionsmodells (derzeit: 5 Tage nach View und Klick). Beide Parteien erkennen dieses Messinstrument als verbindliche Grundlage an.
(3) Die konkreten Rechtsfolgen bei Nicht-Erreichen des Garantiewerts – insbesondere etwaige Sonderkündigungsrechte, Modalitäten einer kostenfreien Weiterarbeit oder sonstige Kompensationsleistungen – werden individuell im jeweiligen Kooperationsvertrag geregelt.
(4) Sofern Rügamer & Steiner Consulting GmbH im Rahmen einer vereinbarten Garantieleistung vorübergehend kostenfrei weiterarbeitet und der Garantie-Umsatz während dieser Phase erreicht wird, lebt die reguläre Vergütungspflicht ab dem Tag des Erreichens wieder auf. Die Rechnungsstellung erfolgt anteilig (pro rata temporis) für den verbleibenden Zeitraum bis zum nächsten regulären Abrechnungszyklus. Berechnungsbeispiel: Beträgt die monatliche Vergütung 3.000 EUR netto und wird der Garantie-Umsatz am 15. eines Monats mit 30 Kalendertagen erreicht, so ist für die verbleibenden 15 Tage ein anteiliger Betrag von 1.500 EUR netto fällig. Ab dem Folgemonat gilt die volle monatliche Vergütung.
§ 16 Voraussetzungen der Garantie
Eine vereinbarte Sicherheitsgarantie gemäß § 15 greift ausschließlich, wenn sämtliche nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
(1) Der Kunde hat seine Mitwirkungspflichten gemäß § 14 vollständig und fristgerecht erfüllt. Rügamer & Steiner Consulting GmbH hat die Abnahme der zugelieferten Materialien und Zugänge erteilt.
(2) Das E-Mail-Marketing-Plugin (i.d.R. Klaviyo) war während des gesamten Messzeitraums durchgehend aktiv und korrekt installiert.
(3) Der Kunde hat keine Maßnahmen ergriffen, die die E-Mail-Marketing-Performance nachweislich beeinträchtigen, insbesondere: eigenständiges Deaktivieren oder Verändern von Automationen ohne Rücksprache, Löschen oder Exportieren von Empfängerlisten, Sperrung oder Entfernung von Pop-Ups ohne Rücksprache, eigenständiger Versand von E-Mail-Kampagnen außerhalb der vereinbarten Leistungen.
(4) Der Online-Shop des Kunden war während des Messzeitraums durchgehend erreichbar und funktionsfähig. Geplante Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle von mehr als 48 Stunden verlängern den Garantiezeitraum entsprechend.
(5) Der Kunde hat den vereinbarten monatlichen Zeitaufwand für Freigaben und Absprachen gemäß § 14 Abs. 2 erbracht.
(6) Der Kunde hat keine wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell, Sortiment oder an der Preisstruktur vorgenommen, die die Vergleichbarkeit der Ausgangssituation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erheblich beeinträchtigen.
(7) Die vom Kunden vor oder bei Vertragsschluss kommunizierten Umsatzzahlen, Besucherzahlen, Kundendatenmengen und sonstigen für die Kalkulation der Garantie relevanten Kennzahlen müssen der Wahrheit entsprechen. Stellt sich heraus, dass die vom Kunden mitgeteilten Zahlen wesentlich von den tatsächlichen Werten abweichen, entfällt die Sicherheitsgarantie gemäß § 15 ersatzlos. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 14 trotz Aufforderung durch Rügamer & Steiner Consulting GmbH nicht oder nicht ausreichend nachkommt und dadurch die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 17 Attribution und Erfolgsmessung
(1) Die Erfolgsmessung erfolgt ausschließlich über das Klaviyo-Dashboard. Das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Klaviyo-Attributionsmodell (derzeit: 5 Tage nach View und Klick) gilt als verbindliche Bemessungsgrundlage für die Dauer der Zusammenarbeit.
(2) Änderungen am Klaviyo-Attributionsmodell durch den Software-Anbieter (Klaviyo), die nicht im Einflussbereich von Rügamer & Steiner Consulting GmbH liegen, werden beiden Parteien unverzüglich mitgeteilt. In einem solchen Fall vereinbaren die Parteien innerhalb von 14 Tagen eine angepasste Bemessungsgrundlage. Kommt keine Einigung zustande, gilt das zuletzt vereinbarte Modell als Referenz.
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